logo sonne

Heliogaiazurück zu home


4.4. Finanzierung


Die Kalkulation unter Heliogaia ergab über die Laufzeiten der Komponenten einen durchschnittlichen Monatsaufwand von 60 €/Kopf für volle Solarwärmeversorgung, also für Heizung und Warmwasser im kompletten Gebäudebestand (Wohnung, Öffentlichkeit und Gewerbe). Diese Zahl berücksichtigt zunächst weder mögliche Fördergelder noch die Aufwendungen zur Kapitalbeschaffung. Die Kosten der herkömmlichen Energieversorgung von Gebäuden betrugen analog 65 €/Kopf/Monat ([10],S.7). Hier hingegen ist die Versicherung gegen Klimaschäden bzw. die CO2- Steuer nicht einbezogen, weil solche Kosten bis dato ignoriert wurden.
Beide Werte basieren auf Zahlen aus der Dekade bis 2020 und sind mit der Inflation am Wachsen. An den Absolutzahlen darf man sich darum nicht zu sehr festklammern. Diese Kosten wurden aber für den gleichen Zeitraum ermittelt und dürfen als Maß für den gesellschaftlichen Aufwand zu Bau und Betrieb der entsprechenden Technik gelten. Abgesehen von der Unmöglichkeit der Fortsetzung des alten Systems würden sie sich auch annähernd parallel entwickeln. Weil aber die gegenwärtige Inflation hauptsächlich durch Turbulenzen auf den Märkten der fossilen Energieträger entstand, und auch die Kollektoren bei einsetzender Massenproduktion günstiger werden dürften, kann man erwarten, dass sich die neue Technik preislich noch vorteilhafter entwickeln wird.

Geldgeber zu finden, ist Angelegenheit der bauwilligen Gemeinde bzw. ihrer Bürger. Insbesondere unter den künftigen Abnehmern sollten sich motivierte Investoren melden. Nach dem Motto:
"Mein Geld in meine Stadt"
könnten Fonds oder Genossenschaften gebildet werden.

Heliogaia-Systeme verursachen die Kosten bei ihrer Installation, sehr wenig während des Betriebes. Eine Beteiligung an der Investition könnte somit auch durch beitragsfreie Wärmeversorgung über einen vereinbarten Zeitraum abgegolten werden. So hätte der Investor die Inflation partiell umgangen.

Je nach Situation lassen sich Fördergelder akquirieren, welche EU, Bund oder Länder für Projekte zur Energiewende ausschreiben. Erkundungen und Antragstellung dazu sind ebenfalls Sache des Bauwilligen.

Nach Ablauf der Abschreibungsfrist der Komponenten in 25 bis 50 Jahren muss neu investiert werden. Das ist mit jeder Technik so und auch hier zu berücksichtigen.


Berechnen wir Raten eines Darlehens über die Investitionssumme von 18.000 €/Kopf für oben angesetzte 25 Jahre (25*12*60=18.000), so ergeben sich zur vollen Finanzierung von Heliogaia je nach Zinssatz folgende monatliche Belastungen:
Bei Aufteilung des Gebäudeenergieverbrauchs für Wohn- und Nichtwohngebäude auf 63 und 37% ([10],S.7), erhalten wir folgende Raten für Heizung und Warmwasser der Wohngebäude, je nach Zins: In der betrachteten Dekade, z.B. im Jahre 2018, betrug der Mietanteil für Heizung und Warmwasser pro m² Wohnfläche gemittelt 1,03 € [154]. Bei durchschnittlicher Wohnfläche von 47,4 m² pro Kopf ergab sich daraus ein Betrag von 48,82 € pro Bürger und Monat, also jener Betrag, der auch für Heliogaia bei 2 bis 2,5% Kapitalzinsen für Wohnung aufgewendet werden muss. Heliogaia war somit schon Jahre zuvor gegenüber der fossilen Raumbeheizung kostenneutral, wird nun aber durch CO2-Steuer und die Explosion der Energieträgerpreise konkurrenzlos günstig, auch gegenüber Wärmepumpen (Kapitel 5.3) und kleineren Wärmenetzen. Bei der Dringlichkeit des Themas sind für einen zügigen Start ausreichend große Pilotprojekte nötig, ab 10.000 Anschließer. Sie sollen Hemmschwellen beseitigen und sind als Vorzeige- Muster mit 100% Förderung längst überfällig.
--->home
--->weiter